Artikel zum Stichwort anrechenbares Einkommen

Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes als Einkommen bei der Grundsicherung

Weder die Kenntnis des Betroffenen von der fehlenden Leistungsberechtigung nach dem SGB III noch die Aufhebung der der Zahlung zugrunde liegenden Bewilligung durch die Bundesagentur für Arbeit führen dazu, dass das Arbeitslosengeld im Zeitpunkt seines Zuflusses nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist. So hat das Bundessozialgericht in dem hier vorliegenden Fall entschieden, dass für den [...]

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Krankenhaustagegeld als Einkommen

Das Krankenhaustagegeld stellt (anrechnungsfähiges) Einkommen im Sinne des § 11 Abs 1 Satz 1 SGB II dar. Hiernach sind als Einkommen zu berücksichtigen Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des BVG vorsehen und der Renten oder [...]

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Anrechenbares Einkommen bei der Kindertagespflege

Ist vom zuständigen Jugendhilfeträger für den Erziehungsgeldanteil am Tagespflegegeld nach § 23 SGB VIII ein Betrag festgesetzt worden, ist dieser bei der Anwendung des § 11 Abs. 4 SGB II im konkreten Fall maßgeblich. Bei der Berechnung des bei mehr als zwei betreuten Kindern anzurechnenden Einkommens ist für jedes Kind derselbe, nämlich der – auf [...]

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Darlehen ist kein Einkommen

Wenn ein Empfänger von Arbeitslosengeld II einen bestimmten Geldbetrag von einem Verwandten auf sein Konto überwiesen bekommt, heißt das nicht automatisch, dass dieser Betrag als sonstiges Einkommen in die Berechnung des Arbeitslosengeld II mit einfliesst. Das Bundessozialgerichts hat ent­schieden, dass eine Zuwendung von dritter Seite dann, wenn es sich um ein Darlehen handelt, nicht als [...]

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Lottogewinn ist anrechenbares Einkommen

Ein Lottogewinn ist als Einnahme auf die Arbeitslo­sengeld-II-Leistungen anzurechnen. Mit dieser Begründung wies jetzt das Sozial­gericht Detmold die Klage eines Arbeitslosengeld-II-Empfängers ab, der die Auffassung vertrat, dieser Lottogewinn dürfe nicht als Einkommen angerechnet werden. Er habe schließlich nur gewinnen können, weil er seit dem Jahr 2001 dieses Los halte. Dement­sprechend habe er seit dieser Zeit [...]

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