Artikel zum Stichwort Kommunale Träger

Getrennte Aufgabenwahrnehmung

Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch trennt bei den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende zwischen solchen Leistungen, die vom kommunalen Träger, also dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt, zu erbringen und den übrigen, von der Bundesagentur für Arbeit zu erbringenden Leistungen, § 6 SGB II. Im Regelfall erfolgt die Bearbeitung in einer vom kommunalen Träger und der [...]

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Optionskommunen

In insgesamt 63 (ehemaligen) Landkreisen und sechs kreisfreien Städten werden die Aufgaben der Grundsicherung nach dem SGB II alleine vom kommunalen Träger wahrgenommen, also vom Kreis oder von der kreisfreien Stadt. Diese Städte und Kreise sind als “Zugelassene kommunale Träger” damit auch für die Arbeitsvermittlung sowie die weiteren, im Regelfall der Bundesagentur für Arbeit zugewiesenen [...]

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