Artikel zum Stichwort Leistungskürzung

Bedarfsgemeinschaft mit Unionsbürger

Ist ein Partner der Bedarfsgemeinschaft als Unionsbürger von Leistungsbezug nach dem SGB II ausgeschlossen, dann erfolgt keine Kürzung der Regelleistung des anderen Partners nach § 20 Abs. 3 SGB II auf 90%. So urteilte das Sozialgericht Karlsruhe in dem hier vorliegenden Fall. Der Kläger erhält von der Beklagten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem [...]

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Kürzung von Arbeitslosengeld II bei Meldeversäumnissen

Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II von mehr als 30% der Regelleistung bei wiederholten Meldeversäumnissen des Leistungsempfängers bei dem zuständigen Amt ist nicht möglich. In dem hier vom Bundessozialgericht zu entscheidenden Fall ist der das Meldeversäumnis vom 17. Oktober 2007 betreffende Bescheid vom 18. Oktober 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13. November 2007 aufgehoben [...]

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Bedarfsgemeinschaft bei Ehe auch ohne gemeinsame Wohnung

Auch bei Eheleuten, die bereits bei der Eheschließung vereinbart haben, eine Ehe ohne räumlichen Lebensmittelpunkt (gemeinsame Woh­nung) zu führen, kann nach Ansicht des Bundessozialgerichts von einer Bedarfsgemeinschaft gesprochen werden. Die vereinbarte Gütertrennung und die Beibehaltung beider bisheriger Wohnungen mitsamt getrennter Haushaltsführung stehen der Bildung einer Bedarfsgemeinschaft nicht unbedingt entgegen. Gemäß §7 Abs 3 Nr. 3a [...]

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Leistungskürzung bei Eigenkündigung

Das Arbeitslosengeld II ist auch in den Fällen in einer ersten Stufe um 30% der nach § 20 SGB II maßgebenden Regelleistung abzusenken, in denen erwerbsfähige Hilfebedürftige während des Bezuges von Leistungen nach dem SGB II eine selbst gesuchte und zumutbare Beschäftigung aufgeben und damit die Voraussetzungen einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe erfüllen, die das Ruhen [...]

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Keine Leistungskürzung bei Verweigerung von 4,50 Euro-Job

Weigert sich ein Langzeitarbeitsloser, zu Dumpinglöhnen zu arbeiten, darf die Grundsicherungsbehörde das Arbeitslosengeld II nicht kürzen. Dies entschied jetzt das Sozialgericht Dortmund im Falle einer Leistungsbezieherin aus Bochum, die bei einem Textildiscounter für einen Stundenlohn von 4,50 Euro brutto arbeiten sollte. Als die arbeitslose Frau die Arbeit ablehnte, senkte die ARGE Bochum die SGB II-Leistungen [...]

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