Artikel zum Stichwort Sozialrechtlicher Wiederherstellungsanspruch

Zahlungsanspruch des Vermieters gegen den Grundsicherungsträger

Ein Vermieter hat keinen eigenen Anspruch auf Mietzahlungen, Renovierungskosten und Schadensersatz gegen den Grundsicherungsträger, da die Überweisung der Miete an den Vermieter durch den Grundsicherungsträger keine Zusicherung ist. Genauso wenig besteht eine Fürsorgepflicht Leistungsempfänger dazu anzuhalten, die von ihnen bewohnten Wohnungen sauber und aufgeräumt zu halten und die Mietwohnung nicht zu beschädigen. Im hier vom [...]

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Unterlassener Folgeantrag und sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Für die Weiterbewilligung von Arbeitslosengeld II ist ein Fortzahlungsantrag erforderlich. Einem ALG II-Bezieher kann jedoch ein Leistungsanspruch auf Grund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruch zustehen, weil der Grundsicherungsträger es pflichtwidrig unterlassen hat, ihn zeitnah vor dem Ende des vorhergehenden Bewilligungszeitraums auf die Notwendigkeit der erneuten Beantragung von Leistungen hinzuweisen. Eine derartige Nebenpflicht des Grundsicherungsträgers ergibt sich aus [...]

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Weiterbewilligung von ALG II nur mit Fortzahlungsantrag

Für die Weiterbewilligung von Arbeitslosengeld II nach der Beendigung des Bewilligungsabschnitts ist ein Fortzahlungsantrag erforderlich. Dies entschied das Bundessozialgericht gestern in zwei bei ihm anhängigen Verfahren. In dem ersten der beiden vom Bundessozialgericht entschiedenen Verfahren stellten die Kläger – Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II – ihren Antrag auf Fortzahlung der [...]

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Beratungsverschulden der Arbeitsagentur

Hat die Agentur für Arbeit keine Kenntnis davon, ob der Bezieher von Arbeitslosengeld nach Auslaufen des Arbeitslosengeldanspruches hilfebedürftig sein wird und springt dies auch nicht ins Auge, so hat sich ihr auch keine im Rahmen des von ihr geführten Verwaltungsverfahrens klar zu Tage getretene Gestaltungsmöglichkeit mit der Folge einer konkreten Beratungspflicht aufgedrängt, die jeder Verständige [...]

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