Stuttgarter Mietspiegel


Der Mietspiegel der Stadt Stuttgart 2007/2008 liefert ein schlüssiges Konzept für die Festlegung der angemessenen Kosten der Unterkunft.

Jedenfalls dann, wenn ein Mietspiegel Spannenwerte und nicht Durchschnittswerte ausweist, ist der Spannenoberwert als Grundlage der abstrakten Angemessenheitsprüfung heranzuziehen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Juli 2010 – L 1 AS 2852/09

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