Im Alter oder bei einer Erwerbsminderung kann es passieren, dass eine Absicherung mit dem eigenen Einkommen nicht mehr notwendig ist. Der Betrag auf der Lohnabrechnung oder im Rentenbescheid wird immer kleiner? Dann kann die Grundsicherung eine Unterstützung darstellen. Dabei ist aber viel zu beachten.
Wer die Grundsicherung in Anspruch nehmen kann
Nicht jeder Mensch ist berechtigt, die Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder im Alter in Anspruch zu nehmen. Wer bereits das Rentenalter erreicht hat, kann möglicherweise Anspruch haben. Hier kommt es auf den Rentenbetrag an, der gezahlt wird. Ebenfalls möglich ist die Grundsicherung für Menschen, die voll erwerbsgemindert sind. Auslöser dafür können eine Behinderung oder auch eine Erkrankung sein. Eine Arbeit kann bei einer vollen Erwerbsminderung nicht übernommen werden. Die Grundsicherung wird aber nur dann gezahlt, wenn der Betroffene bereits 18 Jahren oder älter ist.
Zusätzlich dazu steht eine Grundsicherung Menschen zu, die einer Arbeit im Berufsbildungsbereich oder Eingangsbereich von einer Werkstatt für behinderte Menschen nachgehen. Wer sich in Ausbildung befindet und einen Anspruch auf das Budget für Ausbildung hat, kann ebenfalls einen Antrag auf Grundsicherung stellen.
Allerdings kann eine Grundsicherung nur dann gezahlt werden, wenn sowohl das Vermögen als auch das Einkommen die Grundbeträge nicht überschreiten, der Antragsteller also nicht in der Lage ist, selbst die Kosten für Kleidung, Miete und Lebensmittel zu tragen.
Grundsicherung und einmalige Zahlungen
Die Grundsicherung setzt sich aus einem monatlichen Betrag sowie einmaligen Zahlungen zusammen. Wie hoch der monatliche Betrag ist, wird durch mehrere Faktoren beeinflusst. Der Regelsatz hat eine Höhe von rund 450 Euro. Dazu kommen angemessene Kosten für die Wohnung sowie die Übernahme der Kosten für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. Menschen mit Behinderung erhalten zusätzlich Mehrbedarf.
Ergänzend dazu werden zudem einmalige Zahlungen zur Verfügung gestellt, die auf Antrag ausgezahlt werden können. Reparaturen von anerkannten Hilfsmitteln können beispielsweise übernommen werden. Beim Einzug in eine neue Wohnung kann ein Antrag auf Erstausstattung gestellt werden. Ebenfalls möglich ist eine Übernahme der Kosten für Haushaltsgeräte, die neu angeschafft werden müssen.
Bei Schwangerschaft und Geburt steht für Menschen mit voller Erwerbsminderung ein einmaliger Betrag für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt zur Verfügung.