Ab sofoert werden die neuen Regelsätze für Grundsicherungsempfänger aus- und nachgezahlt: für Erwachsene beträgt die Grundsicherung nunmehr 364 €. Sie wird nun erstmals mit der Regelleistung für den Monat April ausgezahlt. Gleichzeitig erfolgt im April eine Nachzahlung für den erhöhten Regelsatz für die Monate ab Januar 2011.
Gleichzeitig ist auch das Bildungs- und Teilhabepaket gestartet, aus dem für rund 2,5 Mio. Kinder Leistungen beantragt werden können. Solche Anträge sind auch rückwirkend möglich. Bereits verauslagte Kosten werden rückwirkend zum 1. Januar nachgezahlt. Dafür ist allerdings nur bis zum 30. April Zeit.
Zuständig für Anträge aus dem Bildungspaket sind
- für die Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) die Kreise und kreisfreien Städte, deren Aufgaben in der Regel die Jobcenter wahrnehmen, und
- für die Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, die Kreise oder kreisfreien Städte; hier finden Sie ihren Ansprechpartner im Rathaus bzw. der Kreisverwaltung.





