Auch umfangreiche Ermittlungen des Grundsicherungsträgers können nach einer aktuellen Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen eine ausreichende Grundlage für die Feststellung der Beschaffenheit des örtlichen Wohnungsmarktes sein. Die Bestimmung von Durchschnittsmieten ist jedoch nicht geeignet, das örtlich angemessene Mietniveau abzubilden. Nach der Produkttheorie ist das örtlich angemessene Mietniveau anhand eines Quadratmeterpreises zu bemessen.
Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11. Dezember 2008 – L 13 AS 210/08