Ab dem 1. Januar 2015 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erhöht[…]
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Infos zu Grundsicherung & Co.
Ab dem 1. Januar 2015 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erhöht[…]
Weiterlesen…Mit Beginn des Jahres 2014 sollen die Regelsätze für Sozialhilfe und Grundsicherung erhöht werden. Dazu ist am 4. September 2013 eine Rechtsverordnung[…]
Weiterlesen…Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Arbeitslosengeld II” und Sozialgeld) ist der Regelbedarf zum Jahreswechsel 2013 um 8,- € auf 382,- €[…]
Weiterlesen…Ab dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die Krankenversicherungspflicht, das heißt, viele bisher nicht Versicherte mussten in den Krankenversicherungen untergebracht werden.[…]
Weiterlesen…Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket” ist inzwischen im Bundesgesetzblatt verkündet worden und damit Inkraft getreten. Damit können ab sofort die Leistungen[…]
Weiterlesen…Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch trennt bei den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende zwischen solchen Leistungen, die vom kommunalen Träger, also dem Landkreis[…]
Weiterlesen…Sowohl bei der Berechnung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) wie auch bei der Frage, für wenn das ALG[…]
Weiterlesen…Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden nur auf Antrag gewährt. Sie müssen diese Leistungen daher ausdrücklich bei der für Ihren Wohnsitz oder[…]
Weiterlesen…Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) bestehen geteilte Zuständigkeiten. Teilweise ist hierfür die Bundesagentur für[…]
Weiterlesen…In insgesamt 63 (ehemaligen) Landkreisen und sechs kreisfreien Städten werden die Aufgaben der Grundsicherung nach dem SGB II alleine vom kommunalen Träger[…]
Weiterlesen…Pünktlich zum neuen Schuljahr wird in diesen Wochen überall in Deutschland das Schulbedarfspaket – im Bürokratendeutsch: die „zusätzliche Leistung für die Schule”[…]
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