Ab dem 1. Januar 2015 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn auf monatlich 399 €. Dementsprechend ändert sich auch der Regelbedarf in den anderen Stufen.
Die Regelbedarfsstufen betragen damit ab 1. Januar 2015 im Einzelnen:
| Regelbedarfsstufe 1 (alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte) |
399 € |
| Regelbedarfsstufe 2 (jeweils für zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Partner) |
360 € |
| Regelbedarfsstufe 3 (erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen): |
320 € |
| Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre) |
302 € |
| Regelbedarfsstufe 5 ( Kinder von 6 bis unter 14 Jahre) |
267 € |
| Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis unter 6 Jahre) |
234 € |





