Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Arbeitslosengeld II” und Sozialgeld) ist der Regelbedarf zum Jahreswechsel 2013 um 8,- € auf 382,- € gestiegen. Damit gelten für 2013 die folgenden Regelbedarfssätze für Alleinstehende und Bedarfsgemeinschaften:
- Alleinstehende:
- Erwachsene Alleinstehende: 382,- €
- Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des Job-Centers (bzw. des kommunalen Trägers) umziehen: 306,- €
- Bedarfsgemeinschaften:
- Volljährige Partner: 345,- € je Person
- Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Kindern: 382,- €
- Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres: 306,- €
- Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren: 289,- €
- Kinder zwischen 6 und 13 Jahren: 255,- €
- Kinder unter 6 Jahren: 224,- €
- Volljährige Partner: 345,- € je Person
Neben dem Regelbedarf werden die Kosten der Unterkunft (Miete, Betriebskosten), die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung sowie für Kinder und Jugendliche die Bildungs- und Teilhabeleistungen im bisherigen Umfang weiter gezahlt.