Die vom Senat des Landes Berlin erlassene „Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten[…]
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Die vom Senat des Landes Berlin erlassene „Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten[…]
Weiterlesen…§ 5 WAufwV BE ist ermächtigungskonform so aus auszulegen, dass die Übernahme eines Mietpreises, der die ortübliche Miete erheblich überschreitet und eine preissteigernde[…]
Weiterlesen…Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist ein Antrag auf Übernahme einer Mietgarantie so auszulegen, dass der SGB-2-Träger verpflichtet wird, die Unterkunfts- und[…]
Weiterlesen…Leistungen für Unterkunft werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind (vgl § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II). Die[…]
Weiterlesen…Die Kosten der Unterkunft werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind (vgl § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II).[…]
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