Einstweiliger Rechtsschutz und Ermittlungen zum Einkommen
Jedenfalls im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens ist auch von Hilfedürftigkeit gem. §§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 9 Abs. 1 SGB II auszugehen.
Im vorliegend vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschiedenen Fall hat die Antragstellerin plausibel und glaubhaft vortragen, dass …
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