Fernsehgerät als Erstausstattung
Die Erstausstattung einer Wohnung beinhaltet kein Fernsehgerät. Es besteht keine Pflicht des Grundsicherungsträgers die Kosten eines Fernsehers zu übernehmen. In dem nun[…]
Weiterlesen…Infos zu Grundsicherung & Co.
Die Erstausstattung einer Wohnung beinhaltet kein Fernsehgerät. Es besteht keine Pflicht des Grundsicherungsträgers die Kosten eines Fernsehers zu übernehmen. In dem nun[…]
Weiterlesen…Nach § 23 Abs. 1 SGB II erbringt der Grundsicherungsträger bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt[…]
Weiterlesen…Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII haben nach einem Urteil des Sozialgerichts Fulda einen Anspruch auf Ausstattung mit einem Fernsehgerät sowie[…]
Weiterlesen…