Die Fahrt zur Arbeit – ohne gültigen Führerschein
Beantragt ein Arbeitsloser, der nicht im Besitz eines in der Bundesrepublik gültigen Führerscheins ist, bei Tätigkeitsaufnahme die Kostenerstattung für Fahrten zur Arbeitsstelle, darf die Eingliederungsleistung verweigert werden.
Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in dem hier vorliegenden Fall die …
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