Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen. Die Kosten[…]
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Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen. Die Kosten[…]
Weiterlesen…Fahrtkosten, die für Ausübung des Umgangsrechts mit dem eigenen Kind entstanden sind, sind für Leistungsberechtigte nach dem SGB II vom Jobcenter, abhängig[…]
Weiterlesen…Der Bedarf an Schulbildung wird als Leistung der staatlichen Daseinsvorsorge durch die Bereitstellung kostenfreier öffentlicher Regelschulen und die im Freistaat Sachsen durch[…]
Weiterlesen…Fahrtkosten sind zwar grundsätzlich in der Regelleistung als Bedarf enthalten, dies jedoch nur in durchschnittlicher Höhe. Es gibt außergewöhnliche Lebenssituationen, in denen[…]
Weiterlesen…Anders als für schwangere Frauen ist ein Hartz IV – Mehrbedarf für stillende Mütter gesetzlich nicht vorgesehen. Eine kostenaufwendigere Ernährung einer stillenden[…]
Weiterlesen…Auch wenn das Jobcenter schon aufgrund eines dementsprechenden Anerkenntnisses die Kostenübernahme für eine Reise zum Besuch der Kinder nicht grundsätzlich ablehnen kann,[…]
Weiterlesen…Der Anspruch eines Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II auf Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung aufgrund seiner vegetarischen Lebensweise wegen Laktoseintoleranz besteht nicht,[…]
Weiterlesen…Das Grundrecht auf ein eheliches Zusammenleben nach Art. 6 Abs. 1 GG begründet keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II wegen unabweisbarem laufenden[…]
Weiterlesen…Ein Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, der sich Rechtsliteratur anschaffen möchte, muss dieses aus der Regelleistung finanzieren, da es sich[…]
Weiterlesen…Bei Nahrungsergänzungsmitteln handelt es sich nicht um kostenaufwändige Ernährung, die aus medizinischen Gründen erforderlich ist und begründen keinen Mehrbedarf im Sinne des[…]
Weiterlesen…Einen Anspruch auf Übernahme der Gebühren für die Ausstellung eines neuen Personalausweises und Reisepasses sowie der Kosten für das Anfertigen der dazu[…]
Weiterlesen…Nach § 21 Abs 4 Satz 1 SGB II erhalten erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX[…]
Weiterlesen…Das Bundessozialgericht hat heute entschieden, dass erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ein hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende zusteht, wenn sich geschiedene und getrennt wohnende Eltern bei[…]
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