Verhütungskosten
Die Kosten der Ausübung von Sexualität sowie der Verhütung sind von der Regelleistung des § 20 Abs. 1 SGB II erfasst.
Die Kosten einer Sterilisation stellen keinen unaufschiebbaren Bedarf im Sinne des § 23 Abs. 1 SGB II dar, denn …
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