Das Aufrechnungsverbot des § 394 BGB i.V.m. § 850 b Abs. 1 Nr. 2 ZPO gilt auch zugunsten von Trägern öffentlicher Sozialleistungen, soweit diese Leistungen der[…]
Weiterlesen…
Infos zu Grundsicherung & Co.
Das Aufrechnungsverbot des § 394 BGB i.V.m. § 850 b Abs. 1 Nr. 2 ZPO gilt auch zugunsten von Trägern öffentlicher Sozialleistungen, soweit diese Leistungen der[…]
Weiterlesen…Macht die ARGE vor dem Familiengericht einen Anspruch auf Zahlung von Kindesunterhalt geltend, der wegen der von ihr erbrachten Grundsicherungsleistungen auf sie[…]
Weiterlesen…Gemäß § 33 Abs. 1 SGB II in der bis Ende 2008 geltenden Fassung findet ein Anspruchsübergang auf den Träger der Grundsicherung nur[…]
Weiterlesen…§ 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB II über die Absetzung von Aufwendungen zur Erfüllung titulierter gesetzlicher Unterhaltspflichten vom Einkommen kann nicht dahingehend[…]
Weiterlesen…Ein ALG II-Empfänger muss sich, wie das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einer aktuellen Entscheidung betont, nur den tatsächlich ausgezahlten Unterhalt als Einkommen anrechnen[…]
Weiterlesen…