Aufklärung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und[…]
Weiterlesen…Infos zu Grundsicherung & Co.
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und[…]
Weiterlesen…Für die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen stellt das Datum der Antragstellung die maßgebliche Zäsur dar. Dabei ist eine tageweise Berücksichtigung ohne[…]
Weiterlesen…Eine Rückzahlung von Kosten für Haushaltsenergie, die auf Vorauszahlungen aus Zeiträumen beruht, in denen Hilfebedürftigkeit bestand, kann nach Sinn und Zweck des[…]
Weiterlesen…Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden hat, bedeutet der Einsatz einer angesparten monatlichen Beschädigtengrundrente als Vermögen zur Deckung eines sozialhilferechtlichen Bedarfs[…]
Weiterlesen…Bei der Sozialhilfe gehören zum verwertbaren Vermögen im Sinne von § 90 Abs. 1 SGB XII nach einem Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe[…]
Weiterlesen…Gewährt ein Verwandter einem Hartz-IV-Empfänger eindeutig ein zinsloses Darlehen, darf dieser Betrag nicht auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet werden. Der Darlehnsvertrag braucht dafür[…]
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