Der Regelung in einer Gemeinde zur Ermittlung des angemessenen Bedarfs für die Unterkunft bei Beziehern von Leistungen nach dem SGB II muss[…]
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Der Regelung in einer Gemeinde zur Ermittlung des angemessenen Bedarfs für die Unterkunft bei Beziehern von Leistungen nach dem SGB II muss[…]
Weiterlesen…Alleinstehende Bezieher von ALG II-Leistungen haben in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar 2010 Anspruch auf 50 m² Wohnfläche. Dies entschied jetzt das Landessozialgericht[…]
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