Seit dem 1. August arbeiten die Jobcenter, die in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Landkreisen und kreisfreien Städten stehen, mit einem neuen Antragsformular.
Das neue Antragsformular hat nach Ansicht der Bundesagentur für Arbeit einen vereinfachten Textaufbau, Textmengen wurden reduziert und durch die vorgeblich bessere optische Gestaltung sollen die Antragsteller einfacher durch den Antrag geführt werden. Parallel dazu wurden auch die Ausfüllhinweise angepasst, die zusätzlich in englischer, türkischer und russischer Sprache zur Verfügung stehen.
Der Antrag auf Arbeitslosengeld II besteht auch weiterhin aus dem – aktuell 6-seitigen – Hauptantrag und verschiedenen Anlagen, die entsprechend der jeweiligen Lebenssituation zusätzlich ausgefüllt werden müssen.






