Der Hausbesuch durch das Jobcenter
Hausbesuche bei begründeten Zweifeln des Jobcenters sind zur Überprüfung von Leistungsansprüchen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II zulässig. Wird der Hausbesuch verweigert, kann das Jobcenter die Übernahme der Miet- und Heizkosten ablehnen.
So hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in …
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