Nach den von der Bundesregierung beschlossenen Plänen sollen die Hinzuverdienstregelungen in der Grundsicherung geringfügig geändert werden.
Hiernach soll zukünftig der folgende Hinzuverdienst von ALG-II-Empfängern anrechnungsfrei bleiben:
- Die ersten 100,- € Hinzuverdienst bleiben als anrechnungsfreier Freibetrag bestehen.
- Von dem Hinzuverdienst zwischen 100,- € und 1.000,- € verbleiben 20% anrechnungsfrei.
- Von dem Hinzuverdienst zwischen 1.000,- € und 1.200,- € bleiben 10% anrechnungsfrei.
Das übrige Einkommen wird vollständig auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet.
Die neuen Hinzuverdienstgrenzen sollen ab dem 1. Januar 2011 gelten.