Artikel zum Stichwort Umschulung

Kostenübernahme bei dreijähriger Umschulung

Das Sozialgericht Dresden hat die ARGE Dresden verpflichtet, einer Arbeitslosen die ersten zwei von drei Jahren einer Umschulung zur Erzieherin zu zahlen. Die 30-jährige Antragstellerin aus Dresden lebt von Arbeitslosengeld II. Sie möchte sich zur Erzieherin umschulen lassen. In einem privaten Bildungsinstitut muss sie hierfür monatlich 110 € Schulgeld zahlen. Diese Weiterbildung dauert drei Jahre. [...]

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