Artikel zum Stichwort Umschulung
Kostenübernahme bei dreijähriger Umschulung
Aktuelles | 16.Oktober 2009
Das Sozialgericht Dresden hat die ARGE Dresden verpflichtet, einer Arbeitslosen die ersten zwei von drei Jahren einer Umschulung zur Erzieherin zu zahlen. Die 30-jährige Antragstellerin aus Dresden lebt von Arbeitslosengeld II. Sie möchte sich zur Erzieherin umschulen lassen. In einem privaten Bildungsinstitut muss sie hierfür monatlich 110 € Schulgeld zahlen. Diese Weiterbildung dauert drei Jahre. [...]
