Nachdem der Bundesrat nun der Erhöhung der Regelsätze für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II zugestimmt hat, wird es ab Januar 2013 einen Anstieg von 2,26 % geben. ALG II-Empfänger erhalten somit im kommenden Jahr zwischen 5 € und 8 € mehr. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2010 richten sich die Regelsätze an die Entwicklung von Preisen und Nettolöhnen1.
Nach der Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Vomhundertsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 20132 steigt der Regelsatz für Alleinstehende z. B. um 8 Euro. Erstmals erhöhen sich 2013 auch die nach dem RBEG ermittelten Regelbedarfe für Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Regelbedarfsstufe 4 und für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in der Regelbedarfsstufe 5. Ursache dafür ist, dass ab dem 1. Januar 2013 auch die nach § 28a SGB XII fortgeschriebenen Werte für die Regelbedarfsstufen 4 und 5 höher sind als diejenigen nach der Besitzschutzregelung des § 8 Absatz 2 RBEG. Daher findet diese Besitzschutzregelung ab dem Jahr 2013 keine Anwendung mehr.
Regelsätze 2013
| Regelbedarfsstufe: | bisher3 | 20133 |
| 1 | 374 € | 382 € |
| 2 | 337 € | 345 € |
| 3 | 299 € | 306 € |
| 4 | 283 € | 289 € |
| 5 | 249 € | 255 € |
| 6 | 219 € | 224 € |






