Erhöhung der Regelsätze 2013

Nachdem der Bundesrat nun der Erhöhung der Regelsätze für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II zugestimmt hat, wird es ab Januar 2013 einen Anstieg von 2,26 % geben. ALG II-Empfänger erhalten somit im kommenden Jahr zwischen 5 € und 8 € mehr. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2010 richten sich die Regelsätze an die Entwicklung von Preisen und Nettolöhnen1.

Nach der Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Vomhundertsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 20132 steigt der Regelsatz für Alleinstehende z. B. um 8 Euro. Erstmals erhöhen sich 2013 auch die nach dem RBEG ermittelten Regelbedarfe für Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Regelbedarfsstufe 4 und für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in der Regelbedarfsstufe 5. Ursache dafür ist, dass ab dem 1. Januar 2013 auch die nach § 28a SGB XII fortgeschriebenen Werte für die Regelbedarfsstufen 4 und 5 höher sind als diejenigen nach der Besitzschutzregelung des § 8 Absatz 2 RBEG. Daher findet diese Besitzschutzregelung ab dem Jahr 2013 keine Anwendung mehr.

Regelsätze 2013

Regelbedarfsstufe: bisher3 20133
1 374 € 382 €
2 337 € 345 €
3 299 € 306 €
4 283 € 289 €
5 249 € 255 €
6 219 € 224 €

 

  1. BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL4/09[]
  2. BR-Drs. 553/12[]
  3. auf volle Euro gerundet[][]