Härtefallregelung ist beschlossen

Nach dem Deutschen Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat der Härtefallregelung für Empfänger von ALG II zugestimmt, die in dem „Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Änderung weiterer Gesetze“ enthalten ist. Diese gesetzliche Regelung soll die Rechtsgrundlage für die im Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts geforderte Härtefallregelung für ALG II-Empfänger schaffen.

Nach der Neuregelung haben ALG-II-Empfänger zukünftig neben den üblichen Regelleistungen Anspruch auf einen unabweisbaren Mehrbedarf.

Zur Härtefallregelung für ALG-II-Empfänger bitten die Bundesländer die Bundesregierung in einer begleitenden Entschließung des Bundesrates, die Auswirkungen der Gesetzesänderung zeitnah auszuwerten und bei Bedarf eine einheitliche Regelung im Sozialhilferecht herbeizuführen. Aus Sicht des Bundesrates sollte in beiden Versorgungssystemen eine analoge Regelung für atypische Bedarfslagen erfolgen.