Nach einer Mitteilung des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Bauen und Verkehr erhalten die Wohngeldempfänger in Nordrhein-Westfalen eine Einmalzahlung als Ausgleich für die in den Wintermonaten stark gestiegenen Heizenergiekosten. Die Einmalzahlung steht jedem zu, der zwischen Oktober 2008 und März 2009 für mindestens einen Monat Wohngeld bezogen hat. Die Auszahlung erfolgt ohne weiteren Antrag im Laufe des Juni.
Die Einmalzahlung beträgt für einen Ein-Personen-Haushalt 100 €, für einen Zwei-Personen-Haushalt 130 € und für jede weitere Person jeweils weitere 25,00 €.
Die Zahlung ist Teil der Wohngeldnovelle, die zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist und mit der das Wohngeld den seit 2001 gestiegenen Wohnkosten angepasst wurde. Neben einer grundsätzlichen Erhöhung des Wohngeldes fließen jetzt auch die Heizkosten in die Berechnung mit ein. Die „Heizkostenkomponente“ beträgt pauschal 0,50 Euro pro m². Sie soll dauerhaft den gestiegenen Energiekosten Rechnung tragen.






