Sozialstreitigkeiten vor Gericht

Ist der Bürger mit Behördenentscheidungen nicht zufrieden, kann er sich – gerade, wenn es um existenzielle Entscheidungen wie der Grundsicherung für Arbeitssuchende geht – dagegen wehren und Widerspruch einlegen. Erst mit der Zurückweisung des Widerspruchs durch die Behörde besteht für den Bürger die Möglichkeit, sein Recht vor Gericht zu suchen. Vor den Sozialgerichten kann jeder Bürger selbst auftreten. Es ist nicht vorgeschrieben, sich vor dem Sozialgericht oder dem Landessozialgericht durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Ein formloses Schreiben genügt zur Klageerhebung, oder man lässt die Klage von einem Mitarbeiter des Gerichts protokollieren (Rechtsantragsstelle). Erst bei einem Verfahren vor dem Bundessozialgericht ist eine Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten notwendig.

Im lezten Tätigkeitsbericht des Bundessozialgerichts ist darauf hingewiesen worden, dass es eine immer stärker werdende Anzahl von Bürgern gibt, die sich mit persönlichen Anliegen außerhalb anhängiger Verfahren an das Bundessozialgericht wenden. In jedem Einzelfall prüft das Bundessozialgericht, welches Begehren hinter den meist unklar abgefassten Schriftsätzen der rechtsuchenden Bürger steht – auch wenn es eigentlich nicht der richtige Adressat für diese Schreiben ist. Allerdings zeigt sich in diesen Schreiben, wie undurchsichtig für den Verfasser die Justiz ist. Der Schreiber weiss nicht, wie er zu seinem Recht kommen sollen. Gerade Personen, die auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind und darüber mit der für sie zuständigen Behörde streiten, können im Kampf um ihr Recht der Verzweifelung nahe kommen. Nicht ohne Grund entscheiden sich viele Betroffene dafür, zu ihrer Unterstützung einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

Den Rechtsanwalt seines Vertrauens findet der Bürger heute nicht mehr durchs Telefonbuch oder irgentwelche Branchen-Seiten, sondern über die Anwaltssuche im Internet. Der einzelne Anwalt bzw. eine Kanzlei kann sich nicht immer mit seinem Internetauftritt und der „Auffindbarkeit“ im Internet beschäftigen – eine Lösung bieten da Portale, in denen sich die Juristen aufnehmen lassen können und dadurch eine professionelle Präsens im Internet für jeden potentiellen Mandanten haben. So vermittelt z.B. die Internet-Plattform anwaltssuche.de insbesondere die Vermittlung von Fachleuten an. Mit aktuellen Profilen spezialisierter Rechtsanwälte vor Ort werden den zukünftigen Mandanten für deren rechtliches Anliegen der für sie passende und kompetente Rechtsanwalt vorgeschlagen.