HartzBote
Atm 1524871 1920

Keine Sozialhilfe nach dem Tod

Aufwendungen für eine mietvertraglich vereinbarte Auszugsrenovierung können zwar grds. sozialhilferechtlich berücksichtigungsfähige Kosten der Unterkunft für einen Hilfeempfänger darstellen. Stirbt jedoch der Hilfeempfänger, enden damit nach einer akutellen Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe sowohl das Mietverhältnis als auch sein Anspruch auf Hilfeleistungen, …

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