Artikel zum Stichwort Überleitung

Vorübergehende Sozialhilfe für den Erben

Ein Anspruch auf Erbauseinandersetzung gemäß § 2042 BGB ist nach Beendigung der Erbengemeinschaft nicht mehr gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB XII überleitungsfähig; die Überleitung geht insoweit ins Leere. Ein Anspruch des Hilfebedürftigen gegen die Hinterlegungsstelle auf Herausgabe eines vom Drittschuldner gemäß §§ 372 ff. BGB hinterlegten Betrags ist nicht gemäß § 93 [...]

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