Artikel zum Stichwort Überleitung
Vorübergehende Sozialhilfe für den Erben
Aktuelles | 12.August 2010
Ein Anspruch auf Erbauseinandersetzung gemäß § 2042 BGB ist nach Beendigung der Erbengemeinschaft nicht mehr gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB XII überleitungsfähig; die Überleitung geht insoweit ins Leere. Ein Anspruch des Hilfebedürftigen gegen die Hinterlegungsstelle auf Herausgabe eines vom Drittschuldner gemäß §§ 372 ff. BGB hinterlegten Betrags ist nicht gemäß § 93 [...]
