Mietübernahme trotz Unterschrift der Eltern

Wenn ein Bezieher von Leistungen der Grundsicherung eine angemessene Wohnung alleine bewohnt, steht ihm die komplette Miete zu. So hat jetzt das Sozialgericht Magdeburg im Falle eines verschuldeten ALG II – Empfängers, der alleine eine 37 qm große Wohnung bewohnt, entschieden.

Den Mietvertrag hatten beide Eltern mit unterschrieben, da der Vermieter aufgrund der finanziellen Situation seines Mieters darauf bestanden hat. Die Eltern bewohnten die Wohnung aber nicht, sie haben in einer eigenen Wohnung gelebt.

Nun hat das Sozialgericht Magdeburg die ARGE verpflichtet, die Miete nicht nur zu einem Drittel zu übernehmen, sondern den gesamten Betrag: Die Eltern seien nicht Mieter geworden, da sie den Mietvertrag nur aus Bonitätsgründen unterschrieben hätten. Es wäre lediglich dem Vermieter ein Schuldversprechen gegeben worden, um ihrem verschuldeten Sohn zu einer eigenen Wohnung zu verhelfen.

Sozialgericht Magdeburg, Beschluss vom 20. Februar 2010 – S 11 AS 3600/09 ER