Bund und Länder haben sich nach langer Diskussion auf gemeinsame Spielregeln bei der Anwendung der Arbeitsmarktinstrumente für Langzeitarbeitslose im SGB II verständigt. Dadurch sollen die ARGEn und Optionskommunen als Träger der Grundsicherung endlich die notwendige Rechts- und Planungssicherheit bei der Umsetzung ihrer Handlungsinstrumente erhalten.
Die Instrumente der aktiven Arbeitsförderung (SGB II und SGB III) waren zum 01. Januar 2009 neu geordnet worden, um den Verantwortlichen vor Ort flexible Handlungsmöglichkeiten für die Unterstützung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei deren Eingliederung in Arbeit zu eröffnen. Allerdings konnten die Grundsicherungsstellen die erweiterten Möglichkeiten aufgrund fehlender Planungssicherheit bisher nicht ausschöpfen. Diese notwendige Handlungssicherheit soll jetzt mit der „Gemeinsamen Erklärung zu den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ hergestellt werden.