Krankenhaustagegeld als Einkommen
Das Krankenhaustagegeld stellt (anrechnungsfähiges) Einkommen im Sinne des § 11 Abs 1 Satz 1 SGB II dar.
Hiernach sind als Einkommen zu berücksichtigen Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz …
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