Berücksichtigung des Elterngeldes
Bei der Berechnung der Grundsicherung für Arbeitsuchende darf das Elterngeld als ein die Leistung minderndes Einkommen berücksichtigt werden.
So das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall, in dem die Bezieher von Grundsicherungsleistungen einen monatlichen Mehr-Betrag von 300,00 Euro verlangten. …
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