Leistungskürzung ohne konkrete Rechtsfolgenbelehrung
Eine Leistungskürzung im ALG II-Bezug wegen Verstoßes gegen die Eingliederungsvereinbarung darf nur nach konkreter Belehrung über die Rechtsfolgen gekürzt werden. Eine abstrakte Katalog-Belehrung per Formblatt reicht nicht aus.
Mit dieser Begründung ordnete jetzt das Sozialgericht Dortmund in einem Eilverfahren die …
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