Keine Pauschalierung von Heizkosten
Die tatsächlichen Heizkosten sind nach § 22 SGB II als angemessen zu Grunde zu legen, solange keine Anhaltspunkte für einen extrem hohen Verbrauch vorliegen. Eine pauschalierte Bemessung der Heizkosten anhand der Wohnungsgröße ist unzulässig. Zur Bestimmung der Grenze der angemessenen …
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