Monatlich 69.000 Sanktionen für ALG II-Empfänger

Monatlich werden 69.000 Sanktionen nach dem SGB II verhängt, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag hervorgeht. Die durchschnittliche Höhe der Leistungskürzungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch betrug im vergangenen Jahr 125 €.

Die wichtigsten Sanktionsgründe waren:

  • Meldeversäumnisse, § 32 SGB II (41.500 Fälle),
  • die Verletzung einer Pflicht in der Eingliederungsvereinbarung (12.000 Fälle) und
  • die Weigerung, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder eine sonstig vereinbarte Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen (8.500 Fälle).