Kein Hartz IV für Haustiere
Ein Arbeitslosengeld II- Bezieher muss den mit der Haltung eines Tieres verbundenen Aufwand aus der Regelleistung bezahlen, im SGB II ist hierfür nach Auffassung des Sozialgerichts Gießen kein Mehrbedarf vorgesehen. Werden aus der Tierhaltung Einnahmen erzielt, sind diese dagegen zu …
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