Ein Privatdarlehen als Scheingeschäft und die Auswirkungen auf die Hilfebedürftigkeit
Ein Grundsicherungsempfänger, der über einen mit seiner Mutter abgeschlossenen Darlehensvertrag immer wieder Geld erhält, ist nicht hilfebedürftig, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Scheingeschäft handelt.
So hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem einstweiligen Rechtschutzverfahren vorläufig entschieden und in …
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