Beratungshilfe bei Kontopfändungen
Beratungshilfe darf nicht mit der Begründung versagt werden, dass sich der Antragsteller mit seinen Fragen zu der gegen ihn betriebenen Kontopfändung auch direkt an das Vollstreckungsgericht hätte wenden können, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht.
Die Auffassung, auch ein verständiger Bemittelter hätte …
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