Notwendiger Umzug und doppelte Mietzahlung
Sozialhilfeempfänger können ausnahmsweise den Ersatz doppelter Mietaufwendungen verlangen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen aus ihrer bisherigen Wohnung ausziehen müsen und die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfrist deswegen nicht nahtlos aufeinander abgestimmt werden können. Wie das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem aktuellen Urteil …
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