HartzBote
Savings 2789112 1920

Abwrackprämie und ALG-II-Bezug

Bei der Berechnung von Hartz-IV-Leistungen ist nach einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts eine erhaltene Abwrackprämie nicht als Einkommen anzurechnen.

In dem vom Hessischen Landessozialgericht entschiedenen Fall kaufte eine Frau aus dem Schwalm-Eder-Kreis einen Neuwagen und erhielt die Abwrackprämie in Höhe …

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