Leistungsanspruch bei zurückgefordertem Kindergeld
Wenn de Kindergeldkasse gezahltes Kindergeld zurückfordert, die die Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld nicht (mehr) vorgelegen haben, darf dieser Kindergeldbezug nach einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts Detmold nicht auf den ALG II-Leistungsanspruch angerechnet werden.
In dem vom Sozialgericht Detmold …
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