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Ein VW-Bus als Unterkunft?

Anders als bei einem Wohnmobil, stellt ein mit einer Schlafstelle eingerichteter und im Übrigen als Stauraum genutzter VW-Bus mit Anhänger keine Unterkunft dar, deren Kosten im Rahmen des Arbeitslosengeldes II erstattet werden können.

Mit dieser Entscheidung hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz …

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