Kein ALG II während der Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe
Wird ein ALG II-Empfänger zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt aufgenommen, so steht ihm für die Zeit seiner Haft kein Arbeitslosengeld II zu.
In einem jetzt vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschiedenen Fall war der Kläger, der seit Oktober 2005 Grundsicherungsleistungen …
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