Kein ALG II mit Audi A6
Vor dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II müssen erst die Vermögensgegenstände verwertet werden, die für die Lebensumstände unangemessen sind. Ein PKW ist dabei jedoch bei einem Verkehrswert bis maximal 7.500 € verwertungsgeschützt. Bei der Ermittlung des Verkehrswert ist …
Weiterlesen…