Fortbildungskosten
Mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgaben i.S.d. § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II sind solche, die dem Grund und der Höhe nach bei vernünftiger Wirtschaftsführung anfallen. Hierzu können auch Fortbildungskosten gehören.
Nach der Legaldefinition des § …
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