Anrechenbares Einkommen bei Verlustgeschäften
Es fehlt an der für eine Bewilligung von Arbeitslosengeld II notwendigen Hilfebedürftigkeit, wenn die Einnahmen zur Bestreitung des Lebensunterhalts tatsächlich zur Verfügung stehen, auch wenn diese für die Begleichung von Verlustgeschäften eingesetzt werden.
So die Entscheidung des Sozialgerichts Mainz in …
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