Die Anrechnung von unregelmäßigem Einkommen
Für die Anrechnung von unregelmäßigen Einkommen bei selbständiger Tätigkeit für Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II ist nicht nur bei Saisonbetrieben auf eine jährliche Berechnung abzustellen. Auch bei Betrieben mit Einkünften in nur wenigen Monaten ist dann nicht nur …
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