Doppelmiete bei Wohnungswechsel
Das Jobcenter ist grundsätzlich nur zur Übernahme der Mietkosten für die aktuell tatsächlich bewohnte Unterkunft verpflichtet. Nur in Ausnahmefällen hat das Jobcenter Doppelmieten zu übernehmen, wenn diese trotz aller Anstrengungen unvermeidlich waren.
Mit dieser Begründung hat das Sozialgericht Berlin in …
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